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Parkplatzschilder werden auch als Parkplatzreservierer bezeichnet

Oft ist es für den Autofahrer nicht so leicht einen entsprechenden Parkplatz zu finden, an dem er sein Auto sicher und unproblematisch über einen bestimmten Zeitraum, ohne die Sorge abgeschleppt zu werde, abstellen kann. Deshalb stellen Städte und Gemeinden, Betriebe, Supermärkte, Hotels aber auch Privatpersonen Abstellflächen für Autos (Parkplätze) zur Verfügung, die durch Parkschilder gekennzeichnet sind. Sie dienen der Kennzeichnung reservierter Parkflächen. Je nach Art des Parkplatzes, ob im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Bereich können sich die Parkpatzschilder unterscheiden. Während im öffentlichen Bereich ein Parkplatzschild der StVO unterliegt und genormt ist kann das gewerblich oder privat genutzte Parkschild von dieser Norm abweichen und in der Größe differieren. Diese Parkplatzschilder werden Parkplatzreservierer genannt. Sie unterliegt nicht der StVO.

Parkplatzschild

Parkplatzschild

Parkplatzschild nach StVO

Das Parkplatzschild ist ein Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO mit der Nummer 314 Parken. Das Schild besteht aus einem blauen Quadrat mit weißem Rand, in dessen Mitte der Großbuchstabe P für Parkplatz deutlich erkennbar ist. Hier darf man sein Auto parken. Eventuelle Zusatzzeichen, die die Parkzeit beschränken oder auf die Gebührenpflicht hinweisen sind zu beachten. Mit einem weißen Pfeil versehene Zusatzschilder markieren den Anfang und das Ende des Parkbereichs. Dieses quadratische Parkplatzschild ist speziell genormt und hat eine Seitenlänge von mindestens 42 cm. Zudem muss es mit einer reflektierenden Folie versehen sein, die bei Dunkelheit das Scheinwerferlicht zurückwirft. Um nach StVO für den Straßenverkehr zugelassen zu sein müssen Parkplatzschilder das RAL-Gütezeichen aufweisen.

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Unterschied zwischen Parkplatzschild und Parkplatzreservierer

Parkplatzschilder und Parkbügel für öffentliche Parkplätze sind genormt, entsprechen der StVO und sind mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet. Ein Parkplatzschild, was nicht der StVO entspricht und zur Kennzeichnung gewerblicher oder privater Parkflächen verwendet wird, wird als Parkplatzreservierer bezeichnet. Diese Schilder sehen den Verkehrsschildern ähnlich, sind aber von der Herstellung her selten mit Reflektionsfolien ausgestattet, tragen kein RAL-Gütezeichen und sind deshalb nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und sie sind oft größer oder kleiner als das Verkehrszeichen. Unter den Begriff Parkplatzreservierer fallen sämtliche Parkplatzschilder, die am Boden aufgestellt oder befestigt werden oder, die vor Privathäusern, Anwaltskanzleien, Ärzten, Hotels und Supermärkten Parkflächen für Kunden, Besucher oder Klienten ausweisen. Parkplatzreservierer die mit einem zusätzlichen Symbol oder Text kombiniert werden sind sogenannte Kombischilder, die vorzugsweise für den privaten Bereich gedacht sind, sie entsprechen keiner gesonderten Normung.

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Materialien für das Parkplatzschild

Parkplatzschilder sind in unterschiedlichen Ausführungen sowie Materialien erhältlich. Parkplatzschilder aus geprägtem Aluminium sind witterungsbeständig und langlebig. Die kratzfeste Einbrennlackierung ist auch noch sichtbar, wenn die Überlackierung beschädigt ist. Besonders bewährt haben sich die 2 mm starken Parkplatzschilder aus pulverbeschichtetem Aluminium. Sie sind optimal für Außenbereich geeignet. Für den Innenbereich ist ein Parkplatzschild aus Kunststoff (Polystyrol) vorteilhaft, zumal es kostengünstig in der Herstellung ist.

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Tags: Parken, Parkpatzschild, Parkplatz

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